Kein Wegeunfall bei Ablenkung durch Handynutzung

Kommt es auf dem Heimweg von der Arbeit zu einem Unfall, während der Arbeitnehmer mit seinem Handy telefoniert, liegt kein von der Unfallversicherung gedeckter Wegeunfall vor, wenn die Handynutzung wesentliche Unfallursache war.

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