Neueinstufungen von Handwerksfahrzeugen im Bereich der Kfz-Steuer

Seit Ende Dezember 2018 häufen sich Fälle, in denen Fahrzeuge von Handwerksbetrieben,
die zulassungsrechtlich als „Lkw“ gelten und bislang auch steuerrechtlich wie
ein Nutzfahrzeuge behandelt wurden, durch die Zollbehörden in Hinblick auf die Kraftfahrzeugsteuer
als „Pkw“ eingestuft werden. Mit der Neueinstufung verbunden sind teils
jährliche Zusatzlasten von mehreren Hundert Euro pro Fahrzeug.

× Wie kann ich dir helfen?