Steuerfreier Corona-Bonus noch bis 31.Dezember 2020 möglich

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aller Branchen können ihren Beschäftigten Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Erfasst werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erhalten.

Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen. Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben hiervon unberührt. Die Beihilfen und Unterstützungen bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei.

Mit der Steuer- und Beitragsfreiheit der Sonderzahlungen wird die besondere und unverzichtbare Leistung der Beschäftigten in der Corona-Krise anerkannt.

In einigen Branchen wurde ein Corona-Bonus für 2020 mittlerweile tariflich geregelt. Zum Beispiel im Bauhauptgewerbe und im Dachdeckerhandwerk.

Wichtig: Die Prämienzahlung ist nur 2020 steuerfrei und muss daher noch in diesem Jahr auf dem Konto der Mitarbeiter landen. Denn die Steuerbefreiung ist befristet und gilt nur bis zum 31. Dezember 2020.

Diese Informationen sind auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums zu finden.

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